Bezirksverband der Kleingärtner Celle e.V.
Reisekostenrichtlinien


 


Bezirksverband der Kleingärtner Celle e.V.

 

Reisekostenrichtlinien des Bezirksverbandes der Kleingärtner Celle e.V. 

 

Auflistung Reisekosten

Einzelne Termine, die im Interesse des Bezirksverbandes wahrgenommen werden müssen, sind im Vorstand mit dem Vorsitzenden oder seinem Vertreter im Amt abzustimmen.


Verpflegungsmehraufwendunqen

Verpflegungsmehraufwendungen anlässlich Geschäftsreisen, bei denen der Reisende nicht vor Ort beköstigt wird, können nur mit Pauschalbeträgen entsprechend den jeweiligen Vorgaben der AO (Abgabenordnung) ersetzt werden.

Diese besagen zum Zeitpunkt des Beschlusses wie folgt: Gerechnet wird die Abwesenheitsdauer von der Wohnung. Bei mehreren Geschäftsreisen an einem Kalendertag sind die Abwesenheitszeiten zusammenzurechnen. Bei Geschäftsreisen ohne Übernachtung, die nach 16:00 Uhr begonnen und vor 08:00 Uhr des folgenden Kalendertags beendet werden, sind die Abwesenheitszeiten ebenfalls zusammenzurechnen und dem Tag der überwiegenden Abwesenheit zuzurechnen.

Wird der Berechtigte vorübergehend von seiner Wohnung entfernt tätig, ist für jeden Kalendertag an dem der Berechtigte wegen dieser vorübergehenden Tätigkeit

24 Stunden abwesend ist, ein Pauschalbetrag von 24,00 Euro

mindestens 8 Stunden abwesend ist, ein Pauschalbetrag von 12,00 Euro auszuzahlen.

Im Falle einer Änderung der Vorgaben der AO (Abgabenordnung) sind die jeweiligen Vergütungssätze den geänderten Vorgaben anzupassen.


Fahrtkosten

Grundsätzlich erfolgt die Erstattung der Kosten bei Benutzung eines privaten PKW entsprechend den steuerlichen Höchstsätzen bei Benutzung eines PKW für die ersten 20 Km 0,30 Euro je Fahrkilometer, für jeden weiteren Fahrkilometer 0,38 Euro.

Bei Teilnahme mehrerer Personen an Veranstaltungen außerhalb des Bezirksverbandes sollte eine Fahrgemeinschaft angestrebt werden.

Für die Auszahlung von Reisekosten ist eine Reisekostenrechnung auszufüllen und unterschrieben an den Kassenwart des Bezirksverbandes zu senden.

Die Auszahlung der entstehenden Fahrtkosten erfolgt unbar auf das Konto des Antragstellers.

In begründeten Ausnahmefällen erfolgt die Vergütung der tatsächlich entstandenen Aufwendungen für die 2. Klasse der Deutsche Bahn AG und für den öffentlichen Personennahverkehr. Die Erstattung der hierfür entstandenen Kosten erfolgt unbar gegen Vorlage der Originalbelege beim Kassenwart des Bezirksverbandes.

Die Vorlagefrist für derartige Belege sowie der Reisekostenabrechnungen beträgt 4 Wochen nach Beendigung des Dienstgeschäftes.


Übernachtungskosten

Notwendige Übernachtungskosten können in Höhe des tatsächlichen Aufwands erstattet werden. Sind die Kosten des Frühstücks im Preis enthalten, sind dafür 4,50 Euro abzuziehen.


Verzehrbelege

Wenn aus Gründen, die den Interessen des Bezirksverbandes dienen, eine Bewirtung Dritter erforderlich ist, kann ein solches Arbeitsessen bis zu 40,00 Euro (je Person) gegen Rechnung erstattet werden. Alle Verzehrbelege müssen detailliert, also mit genauer Angabe der jeweiligen Speisen, Getränken und unter Angabe des Datums, Anlasses und namentlicher Aufführung der bewirteten Personen, aufgeschlüsselt sein. Eine pauschale Angabe "Für Speisen und Getränke" ist nicht zulässig.