Ehrenordnung des Bezirksverbandes der Kleingärtner in Celle e.V. (BV Celle)
A.) Ehrennadeln des Landesverbandes Niedersächsischer Gartenfreunde e.V. (LNG)
Als Anerkennung für persönliche Verdienste um unsere Organisation und für langjährige Mitgliedschaft im BV Celle und im LNG können die silberne sowie die goldene Nadel oder die Ehrennadel des LNG verliehen werden. Mindestvoraussetzungen für die Verleihung sind für:
Die Silberne Nadel
1.) 10-jährige Mitgliedschaft, davon mindestens 5-jährige Vorstandstätigkeit, oder
2.) 15-jährige Mitgliedschaft, davon mindestens 5-jährige über die Arbeit im eigenen Garten und dem
üblichen Gemeinschaftsdienst hinausgehende Mitarbeit, oder
3.) 20-jährige Mitgliedschaft.
Die Goldene Nadel
1.) 15-jährige Mitgliedschaft, davon mindestens 10-jährige Vorstandstätigkeit, oder
2.) 15-jährige Mitgliedschaft und besondere Verdienste um die Organisation, oder
3.) 20-jährige Mitgliedschaft, davon mindestens 10-jährige über die Arbeit im eigenen Garten und dem
üblichen Gemeinschaftsdienst hinausgehende Mitarbeit, oder
4.) 30-jährige Mitgliedschaft
Die Ehrennadel des LNG
1.) 20-jährige Vorstandstätigkeit, oder
2.) außergewöhnliche Verdienste um das Kleingartenwesen, oder
3.) 50-jährige Mitgliedschaft im Kleingartenwesen
Vorschläge
Vorschläge für Auszeichnungen haben die Vereinsvorstände bzw. Kolonieleiter nach Behandlung in den Vorstandssitzungen rechtzeitig zu unterbreiten. Die Beschlüsse sollten im Protokoll festgehalten werden.
Der vom Kleingartenverein dem BV Celle schriftlich einzureichende Vorschlag muss enthalten:
1.) Name und Anschrift des Vorgeschlagenen
2.) Art der Auszeichnung
3.) Begründungen
4.) Angaben über Zeitpunkt, Ort und Anlass der Aushändigungen.
Entscheidungsbefugnis
Über die Auszeichnung für die Mitglieder der direkt angeschlossen Kleingartenvereine mit der silbernen oder goldenen Nadel entscheidet in jedem Fall der Vorstand des BV Celle in seinen Vorstandssitzungen. Die Entscheidung über die Vergabe ist in einem Sitzungsprotokoll festzuhalten.
Über die Verleihung der Ehrennadel entscheidet der LNG in seinen Vorstandssitzungen. Der BV Celle ist gehalten hier eine schriftliche Stellungnahme mit abzugeben.
Aushändigung
Zu jeder Auszeichnung wird vom BV Celle oder soweit der LNG zu entscheiden hat, eine entsprechende Urkunde erstellt.
Die Urkunden sind bei der Auszeichnung, die in jedem Falle in einem würdigen Rahmen zu erfolgen hat, auszuhändigen. Nach Möglichkeit sollte dazu eine besondere Feierstunde veranstaltet werden, an der neben den Auszuzeichnenden und deren Ehegatten bzw. Lebensgefährten der Vereinsvorstand und zumindest ein Vorstandsmitglied des BV Celle teilnehmen.
Die Auszeichnung mit der Ehrennadel des LNG ist grundsätzlich in einem feierlichen Rahmen auf Landes- bzw. Bezirksverbandstagen vorzunehmen.
Die Auszeichnungen sind in jedem Fall in den Mitgliederkarteien der Kleingartenvereine zu dokumentieren.
B.) Ehrengeschenk des LNG
Das Ehrengeschenk des LNG ist ein Glaskubus mit graviertem Verbandslogo und Beleuchtung. Mit dem Ehrengeschenk soll insbesondere hervorragendes ehrenamtliches Engagement für das örtliche Kleingartenwesen in Niedersachsen gewürdigt werden. Der einzureichende Antrag ist dementsprechend schriftlich zu begründen.
Beantragung
Antragsberechtigt sind der Vorstand des LNG sowie die Mitgliedsverbände und -vereine, die im LNG organisiert sind. Das Präsidium des LNG entscheidet in seinen Vorstandssitzungen über die Anträge.
Aushändigung
Verliehen wird das Ehrengeschenk des LNG auf Veranstaltungen des LNG sowie auf besonderen Veranstaltungen der Mitgliedsverbände und -vereine.
C.) Ehrengeschenk des Bundesverbandes Deutscher Gartenfreunde e.V. (BDG)
Beantragung
Das Ehrengeschenk des BDG (Kristallglas-Kubus mit Logo) wird auf schriftlichen Antrag an Vereine und Persönlichkeiten verliehen, die sich durch besondere Verdienste im Kleingartenwesen ausgezeichnet haben. Die Verleihung erfolgt auf Vorschlag und Antrag des BV über den LNG an den BDG.
Zuständig für die Bewilligung ist der LNG.
Aushändigung
Die Überreichung des Ehrengeschenkes wird durch den LNG durchgeführt und sollte in einem festlichen Rahmen auf BV-Ebene stattfinden.
D.) Ehrenmitgliedschaft im BV Celle
Vorschläge
Die Mitgliederversammlung (MGV) des BV Celle kann gemäß § 12 der Satzung Personen, die sich über das normale Maß hinaus für das Kleingartenwesen in Celle eingesetzt haben, zu Ehrenmitgliedern beziehungsweise Ehrenvorsitzenden des BV Celle ernennen.
Der MGV ist der Vorschlag zur Ernennung mit der Einladung zur MGV schriftlich mit Begründung mitzuteilen. Vorschläge dürfen die Vorstände des BV Celle sowie der angeschlossenen Kleingartenvereine einreichen.
Dem Vorschlag/Antrag auf Ehrenmitgliedschaft muss die MGV mit mindestens 51 % der anwesenden Teilnehmer zustimmen. Dieses ist im Protokoll der MGV festzuhalten.
Die Ernennung ist allerdings nur möglich, wenn die zu ernennende Person der Ernennung zustimmt.
Der zum Ehrenmitglied beziehungsweise Ehrenvorsitzenden ernannten Person ist die Mitgliedschaft in Form einer Urkunde anzuzeigen.
Rechte und Pflichten von Ehrenvorsitzenden
Ehrenvorsitzende haben das Recht auf beitragsfreie Mitgliedschaft im BV Celle. Anspruch auf Teilnahme an Vorstands- und erweiterten Vorstandssitzungen des BV Celle. Rederecht bei den Vorstandssitzungen des BV Celle. Anspruch auf Teilnahme an den MGV des BV Celle. Rederecht in den MGV des BV Celle.
Anspruch auf Teilnahme an weiteren Veranstaltungen des BV Celle. Ehrenvorsitzenden können im Verhinderungsfall die Versammlungsleitung bei MGV und Vorstands- sowie erweiterten Vorstandssitzungen übertragen werden.
Eine fristgerechte Ladungspflicht zu den Versammlungen und Sitzungen ist einzuhalten.
Rechte und Pflichten von Ehrenmitgliedern
Ehrenmitglieder haben keine Sonderrechte gegenüber anderen Mitgliedern des BV. Sie haben insoweit auch kein Recht zur Teilnahme an Vorstandssitzungen, erweiterten Vorstandssitzungen und MGV des BV Celle. Ehrenmitglieder können vom BV Celle zu MGV, Vorstands- und erweiterten Vorstandssitzungen sowie weiteren Veranstaltungen des BV Celle eingeladen werden. Ladungsfristen müssen bei den Einladungen nicht eingehalten werden, auch kurzfristige Einladungen sind möglich. Eingeladene Ehrenmitglieder haben in den Versammlungen ein Rede- aber kein Stimmrecht.
Die Ehrenordnung des Bezirksverbandes der Kleingärtner in Celle wurde vom Vorstand in seiner Sitzung am 01. November 2022 beschlossen und hebt somit alle bisherigen Ehrenordnungen im Bezirksverband auf.
gez. gez.
Burkhard Balkenhol Peter Klose
Vorsitzender Stellv. Vorsitzender